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   LSG Bayern, 28.07.1999 - L 16 RJ 133/99   

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https://dejure.org/1999,12117
LSG Bayern, 28.07.1999 - L 16 RJ 133/99 (https://dejure.org/1999,12117)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.07.1999 - L 16 RJ 133/99 (https://dejure.org/1999,12117)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - L 16 RJ 133/99 (https://dejure.org/1999,12117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer bosnischen Staatsangehörigen auf Hinterbliebenenrente gegen den deutschen Rententräger wegen teilweiser Zurücklegung von Rentenzeiten ihres verstorbenen Ehemanns in der Bundesrepublik Deutschland; Rückwirkungsbegrenzung bei der Hinterbliebenenrente auf 12 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.07.1999 - L 16 RJ 133/99
    Das BSG (Urteil vom 25.10.1988 Az.: 12 RK 22/87 = SozR 1300 § 27 SGB X Nr. 4) hat bei der Auslegung, ob für die betreffende Frist eine Wiedereinsetzung schlechthin ausgeschlossen ist, auf den Zweck der Frist u.a. abgestellt und ausgeführt, dass dies so auszulegen sei wie bei der früheren Rechtsprechung zur Gewährung von Nachsicht bei Versäumung materieller Fristen; dort war außer auf die Verschuldensfreiheit beim Säumigen eine Abwägung seiner Interessen mit denen der Verwaltung gefordert und insoweit vor allem zu berücksichtigen, ob bei dem Säumigen erhebliche langfristig wirksame Interessen auf dem Spiel stehen.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Sonderregelung für Hinterbliebenenrenten in § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI den Zweck hat, Hinterbliebene vor dem Verlust von Rentenansprüchen in den Fällen zu schützen, in denen aus Unkenntnis vom Tod des Versicherten oder vom Bestehen eines Rentenanspruchs ein Rentenantrag nicht umgehend gestellt werden kann (vgl Bayerisches LSG vom 28.7.1999 - L 16 RJ 133/99 - Juris RdNr 14; Kater in Kasseler Komm, Stand April 2010, § 99 SGB VI RdNr 22).

    Es braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden, ob hieraus folgt, dass der Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI eine äußerste Grenze für die rückwirkende Gewährung von Hinterbliebenenrenten bestimmt hat und eine Wiedereinsetzung bei Versäumung dieser "Beginnsfrist" somit gemäß § 27 Abs. 5 SGB X von vornherein unzulässig ist (in diesem Sinne Bayerisches LSG vom 28.7.1999, aaO RdNr 15; ebenso Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, § 99 SGB VI RdNr 58, Stand Einzelkommentierung Januar 2008).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 R 2724/12
    § 99 Abs. 2 SGB VI erweitert die dreimonatige Antragfrist des § 99 Abs. 1 SGB VI pauschal auf ein Jahr zugunsten von Hinterbliebenen, die aus Unkenntnis über den Tod die Antragsfrist nicht einhalten können (BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R - Bayerisches Landessozialgericht; Urteil vom 28. Juli 1999 - L 16 RJ 133/99 - beide in juris; Kater in Kasseler Kommentar, Stand April 2012, § 99 SGB VI RdNr. 22), schließt aber gleichzeitig eine weitergehende rückwirkende Bewilligung materiell-rechtlich aus (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Januar 2012 - L 18 (13) R 187/09 - in juris).

    Jedenfalls würde § 27 SGB X keine längere Wiedereinsetzung gewähren (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 16 RJ 133/99 - m. w. N. in juris).

    Die Interessenabwägung führt daher nicht dazu, dass entgegen dem Wortlaut der Bestimmung eine Wiedereinsetzung nach § 27 Abs. 3 SGB X zu erfolgen hat (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 16 RJ 133/99 - in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 18 (13) R 187/09

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift erweitert die dreimonatige (Regel-)Antragfrist des § 99 Abs. 1 SGB VI pauschal auf ein Jahr zugunsten von Hinterbliebenen, die aus Unkenntnis über den Tod die Antragsfrist nicht einhalten können (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 13; Bayerisches LSG Urteil vom 28.7.1999, Aktenzeichen (Az) L 16 RJ 133/99 - juris RdNr 14; Kater in Kasseler Komm, Stand April 2010, § 99 SGB VI RdNr 22), schließt aber gleichzeitig eine weitergehende rückwirkende Bewilligung materiell-rechtlich aus.
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